Mitarbeiter­überprüfung (KYE)

Das „Know-your-Employee“-Prinzip (KYE – zu deutsch: Kenne-deinen-Mitarbeiter) verpflichtet Unternehmen Ihre Mitarbeiter einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen (§ 6 II Nr. 5 GwG), insbesondere über deren Zuverlässigkeit i.S. des Gewerberechts (auch im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis i.S.d. §§ 32, 33 KWG). Zuverlässigkeit wird auch verlangt für den in § 34d WpHG bezeichneten Kreis von Personen (Anlageberatung, Vertrieb, Compliance-Funktion), etwa wegen einer Verurteilung wegen Verbrechen oder bestimmter Vergehen, wie Betrug oder Verstoß gegen § 261 StGB. Um den Anforderungen des Prinzips zu genügen, muss bei denjenigen Mitarbeitern eine besonders sorgfältige Auswahl erfolgen, die mit Geldwäsche- oder Betrugsprävention oder der Abwehr von Terrorismusfinanzierung betraut werden oder besonders risikoexponierte Positionen in einer Organisation bekleiden. So ist etwa bei der Einstellung ein aktuelles Führungszeugnis im Original anzufordern; zudem kann eine Überprüfung von Zeugnissen, Referenzen oder anderen relevanten Merkmalen (z.B. Verschuldung) erforderlich sein.

Diese Sicherungsmaßnahmen müssen insbesondere von Unternehmen, Organisationen oder Instituten i.S.d. KWG und andere Verpflichtete (§ 2 GwG) umgesetzt werden.