Neuregelung des Sachbezugs ab 2022

15. November 2021 | Letzte Aktualisierung:  10. September 2022
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Neuregelung des Sachbezugs ab 2022

15. November 2021 | Letzte Aktualisierung:  10. September 2022

Für den steuerfreien Sachbezug ab 2022 und die SpenditCard stehen Neuerungen an. Wir garantieren Ihnen auch weiterhin die sicherste und individuellste Lösung zur Gewährung von Sachbezügen. Erfahren Sie hier, wie sie nächstes Jahr von smarten, flexiblen Mitarbeiter-Benefits profitieren.

Neuerungen im Überblick

  • Mehr Netto vom Brutto: Erhöhung auf 50 Euro: Ab 01.01.2022 wird der steuerfreie Sachbezug von 44 Euro auf 50 Euro monatlich erhöht. So können Sie Ihren Mitarbeitern nun statt netto 708 Euro sogar bis zu 780 Euro als steuerfreien Sachbezug in 2022 zukommen lassen. Starten Sie jetzt schon in die Sachbezugswelt von morgen und fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.
  • Jetzt auch international einsetzbar: Mit Ihrer SpenditCard können Sie jetzt auch schon 2021 international einkaufen. Mit dem BMF Schreiben wurde grünes Licht für den Einsatz des steuerfreien Sachbezugs im Ausland gegeben. Die SpenditCard kann daher ab 01.01.22 innerhalb der gewählten Kategorie weltweit an Visa Akzeptanzstellen eingesetzt werden.
  • Digital & Zukunftssicher: Ab 2022 können Sie die Visa Prepaid Card deutschlandweit und international online und offline einsetzen. Die SpenditCard kann sowohl im stationären Handel als auch online als Zahlungsmittel genutzt werden. Ihre Mitarbeiter genießen die volle Freiheit bei geldwerten Vorteilen in 2022. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn positionieren Sie sich als Arbeitgeber mit flexiblen Gutscheinen und Geldkarten positiv.
  • Sicherste Sachbezugslösung: Durch die Zusammenarbeit mit unserem Partner Solarisbank, einem BaFin-regulierten Institut mit deutscher Vollbanklizenz
  • Flexibel & individuell: 5 Mitarbeiter Benefits auf einer Karte – die moderne digitale Alternative zu (Tank-)Gutscheinen, Gesundheits- oder Homeoffice-Zuschuss, Jobticket und Mobilitätsbudget
  • Steuerrechtskonform & DSGVO sicher: Steuerliche Sicherheit in Übereinstimmung mit den Kriterien des BMF sowie DSGVO konforme Infrastruktur – auch ab 2022
  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Bequeme Verwaltung in unserem SPENDIT Arbeitgeberportal. Einfacher Transfer in Ihr Lohnbuchhaltungssystem

Kontakt

Dreyfield Deutschland GmbH
Mies-van-der-Rohe-Str. 8
80807 München

Tel.: +49 (0) 89 12414-9000
Fax: +49 (0) 89 12414-9099

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich um allgemeine und öffentlich zugängliche Informationen, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu bewerten sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich in Zusammenhang mit diesem Thema befindlichen Informationen treffen. Für die Richtigkeit der in diesem Artikel enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.