Dienstwagen­überlassung

Auch privat immer mobil.

Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Privatnutzung. Die Versteuerung ist monatlich mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises oder alternativ mittels Führung eines Fahrtenbuchs möglich. Eine genaue Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt anschließend am Ende des Jahres. Die 1-%-Regelung ist in § 8 Abs. 2 Sätze 2, 3 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt, die Fahrtenbuchmethode in § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG.