Erholungsbeihilfe

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern eine Auszeit!

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Erholungsbeihilfen gewähren. Für eine Familie mit drei Kindern wären dies bis zu 416 Euro p.a. Gesetzesgrundlage ist § 40 Abs. 2 S .1 Nr. 3 EStG.