Fort- und Weiterbildungskosten

So investieren Sie langfristig in Ihre Mitarbeiter.

Übernehmen Sie die Fort- oder Weiterbildungskosten für Ihren Mitarbeiter komplett, können Sie diese vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt nicht nur für die unmittelbaren Schulungsgebühren. Auch für damit im Zusammenhang stehende Kosten, zum Beispiel für Fachliteratur, An- und Abreise sowie Übernachtungen gehören dazu. Sichern Sie sich im Rahmen einer Rückzahlungsvereinbarung ab und binden Sie den Mitarbeiter so langfristig an Ihr Unternehmen.